A
A
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A, 21 Jahre für Trikes, 24 Jahre beim Direkterwerb
Schließt die Klasse AM, A1 und A2 mit ein
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
FAHRZEUGE
Krafträder mit
Hubraum über 50 cm³ oder bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mitLeistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
Leistung über 15 kW
A1
A1
Mindestalter: 16 Jahre
FAHRZEUGE
Krafträder mit
Hubraum max. 125 cm³
Leistung von max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern mitHubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
Leistung max. 15 kW
A2
A2
Mindestalter: 18 Jahre
Leistung max 35 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Schließt die Klasse AM, A1 mit ein
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur die praktische Prüfung erforderlich
AM
AM
Mindestalter: 15 Jahre
bbH max. 45km/h
FAHRZEUGE
Zweirädrige Krafträder mit
Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mitHubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit
Hubraum max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
Leermasse max. 350 kg
B196
B196
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzung:Mindestens fünf Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B
Prüfungen: Keine Theorie- oder Praxisprüfung
FAHRZEUGE
Hubraum max. 125 cm³
Leistung von max. 11 kW
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
MOFA
MOFA
Mindestalter: 15 Jahre (die Theorieprüfung kannst du bereits drei Monate vorher ablegen)
Benötigte Dokumente/Unterlagen: Keine
Befristung: Keine
FAHRZEUGE
Mofas mit einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 cm³.